AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Benutzung der von der Firma DachTools erstellten Software 3D-DachCad durch den Endverbraucher erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
Mit der Installation der Software auf Ihrer EDV-Anlage und dieses Lizenzvertrages erkennen Sie die nachstehenden Vertragsbedingungen als verbindlich an. Es kommt damit zwischen DachTools GmbH, Glauberger Straße 43 a, 63695 Glauburg - nachfolgend DachTools genannt - und Ihnen, dem Lizenznehmer, zustande der folgende
L I Z E N Z V E R T R A G
PARAGRAPH 1
Vertragsgegenstand ist das auf Datenträger aufgezeichnete
Computerprogramm aus der Liste der oben genannten Programme von DachTools GmbH,
alle zugehörigen Ergänzungsprogramme, die Beschreibung und Bedienungsanleitung
hierzu sowie sonstiges zugehöriges schriftliches Material, nachfolgend
insgesamt als "Software" bezeichnet.
Es wird darauf hingewiesen, daß nach dem Stand der Technik es nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software. Damit ist nicht verbunden die Verwendungstauglichkeit des Programmes zur Lösung spezieller vom Lizenznehmer definierter Aufgabenstellungen sowie die Verwendungstauglichkeit des Programms auf spezieller vom Lizenznehmer benutzter Hardware.
PARAGRAPH 2
Für die Vertragsdauer räumt DachTools das einfache (nicht
ausschließliche) und persönliche Recht - nachfolgend Lizenz genannt - ein, die
beiliegende Software auf einem einzelnen Computer oder auf einem Arbeitsplatz
in einem firmeninternen Netzwerk, also nur an einem Ort zu benutzen. Jede weitere
Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch DachTools GmbH.
PARAGRAPH 3
Dem Lizenznehmer ist es untersagt,
a) die Software oder das zugehörige Material ohne
schriftliche Zustimmung von DachTools GmbH an Dritte zu übergeben oder Dritten
zugänglich zu machen,
b) die Software abzuändern, zu übersetzen,
zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren,
c) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche
Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen, abzuändern oder vom schriftlichen
Material abgeleitete Werke zu erstellen.
PARAGRAPH 4
Der Lizenznehmer erlangt keine Rechte an der Software
selbst. Inhaber der Rechte bleibt ausschließlich DachTools GmbH. DachTools GmbH
behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-,
Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.
PARAGRAPH 5
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten von DachTools GmbH geschützt. Dem Lizenznehmer ist gestattet, zu Sicherungszwecken eine (einzige) Reservekopie anzufertigen. Vorhandene Urheberrechtsvermerke und Registrierungshinweise in der Software dürfen nicht entfernt werden. Ausdrücklich verboten ist, das Computerprogramm, wie auch das schriftliche Material ganz oder teilweise in ursprünglicher oder abgeänderte Form oder mit anderer Software zusammengemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfältigen.
PARAGRAPH 6
Jede Überlassung der Software an Dritte ist ausdrücklich
untersagt. Die Weitergabe des Programmpakets an Dritte und seine Verwendung für
Dritte durch den Lizenznehmer ist nur mit persönlicher Zustimmung von DachTools
GmbH zulässig.
PARAGRAPH 7
Der Vertrag ist zeitlich begrenzt auf die vom Lizenznehmer
erworbene Nutzungsdauer. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses
Vertrages zuwider, verwirkt er das Nutzungsrecht. Er ist in diesem Fall
verpflichtet, die Original-CD/Dateien, alle etwa vorhandenen Kopien, das
aufgezeichnete Computerprogramm, einschließlich etwaiger geänderter Exemplare
sowie das schriftliche Material zu vernichten, oder auf Anforderung an
DachTools GmbH herauszugeben.
PARAGRAPH 8
Der Lizenznehmer haftet DachTools GmbH für jeden Schaden,
der DachTools GmbH aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entsteht.
PARAGRAPH 9
DachTools GmbH ist berechtigt, die Software nach eigenem
Ermessen zu aktualisieren, neue oder korrigierte Versionen nach eigenem
Ermessen herzustellen. In diesem Fall erfolgt der Austausch oder eine
Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers nur gegen Leistung
der von DachTools GmbH für jeden Fall der Aktualisierung festgelegten Gebühr.
PARAGRAPH 10
Die Rückgängigmachung des Vertrages kann der Lizenznehmer
verlangen, wenn die Software nicht im Sinne von PARAGRAPH 1 dieses Vertrages
grundsätzlich brauchbar ist.
Auch eine Haftung für dem Lizenznehmer entstehende Schäden wird ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden sei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von DachTools GmbH verursacht worden.
Ist im Einzelfall von DachTools GmbH eine besondere Eigenschaft der Software zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfaßt sind.
Insbesondere wird daraufhingewiesen, daß der Einsatz dieser
anwendungsspezifischen Software Lizenznehmer aus den Gewerken Dachdecker,
Zimmerer, Klempner/Spengler und auch Architekten und Ingenieure nicht von ihrer
berufsbezogenen Sorgfaltspflicht (u.a. der Beachtung der Fachregeln des
Deutschen Dachdeckerhandwerks, sowie fachbezogene Normen) entbindet und eine kritische
Prüfung der Programmergebnisse unter diesen Gesichtspunkten immer zwingend
erforderlich ist.
PARAGRAPH 11
Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten
Zahlungen besteht nicht!
Die Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum
der Dachtools GmbH!
DachTools GmbH